Elektromobilität und Wohneigentum – Was ist zu beachten?

Die E-Mobilität nimmt zu und damit rückt auch die Frage nach einer geeigneten Ladeinfrastruktur ins Zentrum. Was EigentümerInnen dabei beachten sollten, lesen Sie hier.

 

Der Anteil an Elektroautos auf Schweizer Strassen nimmt kontinuierlich zu. Laut Bundesamt für Statistik stieg dieser 2020 bei den Neuzulassungen um fast 50 %. Gemeinsam mit den Plug-in-Hybriden macht diese Gruppe bereits 14,3 % aller neuen Personenwagen aus.

In Zukunft wird die E-Mobilität weiter an Bedeutung gewinnen. Für WohneigentümerInnen, die in Zukunft beabsichtigen auf Elektromobilität umzusteigen, stellt sich einerseits die Frage nach der geeigneten Ladestation und im Fall des Stockwerkeigentums zusätzlich die Frage nach einem Lastenmanagement. Dabei gilt es, folgendes zu beachten:

 

Grundsätzliches zur Elektromobilität

Eine Ladestation für das E-Auto benötigt eine Stromversorgung mit Dreiphasenwechselspannung. Vereinzelte Unterschiede gibt es bei den Stecksystemen. In Europa ist der «Typ 2 Stecker» Standard, wobei asiatische und amerikanische Modelle vereinzelt noch einen «Typ 1 Stecker» verwenden. Entscheiden Sie sich für eine Ladestation mit fest installiertem Ladekabel, müssen Sie darauf achten, dass dieses auch mit Ihrem Fahrzeug kompatibel ist. Adaptermöglichkeiten gibt es bisher leider keine.

Die Ladezeit hängt von der Ladeleistung ab. In der Regel werden im Heimbereich Ladestationen mit einer Leistung von 230V bis 400V eingesetzt. Je höher die Leistung, desto schneller verläuft der Ladeprozess. Falls das Aufladen vorwiegend nachts erfolgt, kann durchaus auch eine tiefere Ladeleistung in Frage kommen.

 

Ladestation als Einzellösung

Wer in der Tiefgarage eine Ladeinfrastruktur für Elektroautos installieren will, sollte gemäss Experten in Etappen und nach Bedarf vorgehen.

Als StockwerkeigentümerIn, der/die gerne auf seinem/ihrem Parkplatz in der Tiefgarage eine Ladestation installieren möchte, führt der Weg normalerweise über die Eigentümerversammlung. Hier können Sie je nach Artikel Nr. 647c und Nr. 647d im ZGB auf eine notwendige oder eine nützliche Massnahme plädieren. Sie benötigen die Einwilligung eines reinen Mehrheitsentscheids der MiteigentümerInnen oder eines Mehrheitsentscheids jener EigentümerInnen, die auch die Mehrheit der Wertquote auf sich vereinigen.

Aus Sicht des Stockwerkeigentümers lohnt es sich im Vorfeld festzulegen, ob man die Ladestation nur für sich nutzen möchte. Sind Sie der einzige Eigentümer, der eine sogenannte Wallbox nutzt, bezahlen Sie den Einzelanschluss selbst. Wichtig hierbei ist: Der Strombezug muss klar geregelt sein. Dies kann über einen Pauschalabzug oder einen integrierten Stromzähler erfolgen.

 

Ladestation in Gemeinschaftsgarage

Vielleicht können Sie andere EigentümerInnen für Ihr Vorhaben begeistern. Beabsichtigen mehr als fünf Parteien einen Ladestation zu integrieren, dann ist zusätzlich ein sogenanntes Lastenmanagement zu integrieren, welches zusammen mit den Ladestationen ein «smartes System» bilden. Das Lastenmanagement ist eine Regelung für Ladestationen von Elektroautos für die Fälle, in denen ein lokales Stromnetz nicht ausreichend Ladeleistung für die angeschlossenen Ladestationen zur Verfügung stellen kann. Es ermöglicht ein paralleles Laden. Die gesamte Ladeleistung wird durchdacht auf die einzelnen Autos verteilt, wodurch verhindert wird, dass E-Autos zeitweise nicht geladen werden können.

Gibt es im Gebäude eine Photovoltaikanlage, kann diese mit der Ladestation verbunden und die Autos idealerweise mit der eigenen Sonnenenergie aufgeladen werden. Ein Lastenmanagement kann sich gerade im Hinblick auf die Zunahme von Elektroautos, insbesondere in gemeinsam genutzten Einstellhallen durchaus lohnen. Auch hier gilt es mehrere Fragen zu klären. Will die Miteigentümerversammlung eine solche Installation mittragen? Will sie die Hoheit über den gesamten Ausbau oder nur über das Lastenmanagement haben? Die Kostenfrage ist oft Verhandlungssache. Möglich ist auch, dass der/die erste NutzerIn die Kosten für den Ausbau trägt und dass sich spätere NutzerInnen daran beteiligen.

 

Ein hilfreiches Merkblatt für den Weg zur passenden E-Mobility-Lösung hat der Hauseigentümerverband Schweiz (HEV) publiziert:
Zum Merkblatt HEV

Es lohnt sich, den Antrag an die Miteigentümerversammlung gründlich vorzubereiten und eine Begehung vor Ort vorzunehmen. Je mehr Informationen Sie gesammelt haben, desto einfacher ist es, die anderen EigentümerInnen von Ihrem Vorhaben zu überzeugen.

 

Zeitgemässe Mobilitätslösungen können auch anders aussehen – etwa mit Carsharing. Die ramseier + stucki architekten ag hat in ihrer Überbauung QUBE in Schliern b. Köniz ein modernes Carsharing für die Bewohner zur Verfügung gestellt.

Zum Carsharing QUBE